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R E G L E M E N T
Ehrungen
Füürwehrverein B+F Thun
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Alle männlichen
Personenbezeichnungen in diesem Reglement gelten sinngemäss auch für die weiblichen
Personen.
Art. 1 Ehrenmitglied
Als Ehrenmitglied können durch die
Mitgliederversammlung auf Antrag, Mitglieder oder Personen ernannt werden,
welche sich um den Verein ausserordentlich verdient gemacht haben.
a) 10-jährige Vorstandstätigkeit
b)
Ausserordentliche
Verdienste und Einsätze in Restaurationsteams und Organisationskomitees
Ehrenmitglieder zahlen keinen
Mitgliederbeitrag.
Art. 2 Beendigung
Vorstandstätigkeit
Bei Beendigung der
Vorstandstätigkeit erhält das austretende Vorstandsmitglied an der
Mitgliederversammlung ein Präsent.
Art. 3 Beendigung
übrige Funktionen
Definition: Revisor, Tätigkeit in
einem Restaurationsteam oder Organisationskomitee.
Bei Beendigung der Tätigkeit erhält
das austretende Mitglied gemäss Definition an der Mitgliederversammlung ein
Präsent.
Art. 4 Todesfall
Nach Rücksprache mit den
Angehörigen geleitet eine Delegation das verstorbene Vereinsmitglied zur
letzten Ruhe.
Art. 5 Präsente
Folgende Beiträge werden als
Präsente festgelegt:
Beendigung Tätigkeiten gemäss Art.
2 und 3: CHF 40.--/Jahr, max.
CHF 200.--
Todesfall gemäss Art. 4 Beileidskarte
und CHF 50.--
Der Präsident Die
Sekretärin
elo. sig. elo. sig.
Martin Thönen Therese
Kummer
Das Reglement Ehrungen wurde an der
ordentlichen Mitgliederversammlung des Füürwehrvereins
B+F Thun vom 27.02.2013 genehmigt.
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