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R E G L E M E N T

Ehrungen
Füürwehrverein B+F Thun

 

 

 

Alle männlichen Personenbezeichnungen in diesem Reglement gelten sinngemäss auch für die weiblichen Personen.

Art. 1          Ehrenmitglied

Als Ehrenmitglied können durch die Mitgliederversammlung auf Antrag, Mitglieder oder Personen ernannt werden, welche sich um den Verein ausserordentlich verdient gemacht haben.

a)    10-jährige Vorstandstätigkeit

b)          Ausserordentliche Verdienste und Einsätze in Restaurationsteams und Organisationskomitees

Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliederbeitrag.

 

 

Art. 2          Beendigung Vorstandstätigkeit

Bei Beendigung der Vorstandstätigkeit erhält das austretende Vorstandsmitglied an der Mitgliederversammlung ein Präsent.

 

 

Art. 3          Beendigung übrige Funktionen

Definition: Revisor, Tätigkeit in einem Restaurationsteam oder Organisationskomitee.

Bei Beendigung der Tätigkeit erhält das austretende Mitglied gemäss Definition an der Mitgliederversammlung ein Präsent.

 

 

Art. 4          Todesfall

Nach Rücksprache mit den Angehörigen geleitet eine Delegation das verstorbene Vereinsmitglied zur letzten Ruhe.

 

 

Art. 5          Präsente

Folgende Beiträge werden als Präsente festgelegt:

 

Beendigung Tätigkeiten gemäss Art. 2 und 3:       CHF 40.--/Jahr, max. CHF 200.--

Todesfall gemäss Art. 4                                          Beileidskarte und CHF 50.--

 

 

 

 

Der Präsident                                     Die Sekretärin

 

elo. sig.                                               elo. sig.

 

Martin Thönen                                    Therese Kummer

 

 

 

 

Das Reglement Ehrungen wurde an der ordentlichen Mitgliederversammlung des Füürwehrvereins B+F Thun vom 27.02.2013 genehmigt.